{"id":56,"date":"2014-07-01T17:39:46","date_gmt":"2014-07-01T16:39:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ewolf.de\/en\/?p=56"},"modified":"2014-10-16T15:26:30","modified_gmt":"2014-10-16T14:26:30","slug":"einkaufsbedingungen-agb","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/einkaufsbedingungen-agb","title":{"rendered":"Terms of purchase and general terms and conditions"},"content":{"rendered":"<p>General terms of sale, delivery and payment of EUGEN WOLF Metallwarenfabrik GmbH &amp; Co. KG in German language available only:<\/p>\n<p><i class=\"icon-leaf\"><\/i><a href=\"https:\/\/www.ewolf.de\/wp-content\/uploads\/AGB-eugen-wolf.pdf\" target=\"_blank\"> Download as PDF<\/a><\/p>\n<h4>Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der EUGEN WOLF Metallwarenfabrik GmbH und Co KG<\/h4>\n<ol>\n<li>Allgemeines, Geltungsbereich\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der EUGEN WOLF Metallwarenfabrik GmbH und Co KG (nachfolgend \u201eEWOLF\u201c) und dem Besteller gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltigen Fassung. Entgegenstehenden oder von den nachstehenden AGB abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers wird umfassend widersprochen, es sei denn, die EWOLF stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu.<\/li>\n<li>Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (z. B. Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00e4nderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform bzw. eine Best\u00e4tigung in Textform ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller oder der EWOLF gegen\u00fcber der anderen Vertragspartei abzugeben sind (z. B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktrittserkl\u00e4rung), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Vertragsschluss, Vertragsinhalt\n<ol>\n<li>Ein Angebot von EWOLF ist immer freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. EWOLF ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang durch eine Auftragsbest\u00e4tigung in Textform anzunehmen. Angaben in Prospekten oder Verkaufsunterlagen sind unverbindlich, sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart werden.<\/li>\n<li>Konstruktions\u00e4nderungen, Abweichungen im Farbton sowie \u00e4nderungen des Lieferumfangs seitens EWOLF bleiben vorbehalten soweit diese \u00e4nderungen oder Abweichungen unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen von EWOLF f\u00fcr den Besteller zumutbar sind.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Preise, Zahlung\n<ol>\n<li>Die Preise gelten f\u00fcr den in der Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuz\u00fcglich Verpackung und Verladung, gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Geb\u00fchren und anderer \u00f6ffentlicher Abgaben.<\/li>\n<li>Die Forderung von EWOLF gegen den Besteller wird mit Zugang der Rechnung beim Besteller f\u00e4llig. Der Rechnungsbetrag ist rein netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Zahlt der Besteller nicht innerhalb von drei\u00dfig Tagen nach Zugang der Rechnung, so kommt er in Zahlungsverzug. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist EWOLF berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von acht Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz (\u00a7 247 BGB) p. a. f\u00fcr den ausstehenden Betrag zu fordern; die Geltendmachung h\u00f6herer Zinsen und weiterer Sch\u00e4den im Falle des Verzugs bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Wird bei vereinbarten Teilzahlungen eine Zahlung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig geleistet, so wird der gesamte noch ausstehende Rest zur sofortigen Bezahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>EWOLF ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umst\u00e4nde bekannt werden, welche die Kreditw\u00fcrdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und die Bezahlung der noch offenen Forderung aus dem betreffenden Vertragsverh\u00e4ltnis als gef\u00e4hrdet erscheinen lassen (z. B. Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens, geh\u00e4ufte Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen, Verlust der Kreditw\u00fcrdigkeit durch Hingabe ungedeckter Schecks). In diesem Fall ist EWOLF \u2013 gegebenenfalls nach Fristsetzung \u2013 auch zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB).<\/li>\n<li>Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenforderungen zur\u00fcckzuhalten oder mit diesen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Lieferung, Lieferzeit\n<ol>\n<li>Die von EWOLF in Aussicht gestellten Fristen und Termine f\u00fcr Lieferungen und Leistungen gelten stets nur ann\u00e4hernd, es sei denn, dass ausdr\u00fccklich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurden Die Einhaltung der Fristen und Termine durch EWOLF setzt voraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien gekl\u00e4rt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen beh\u00f6rdlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erf\u00fcllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit EWOLF die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/li>\n<li>Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt, dass die Lieferung nicht durch h\u00f6here Gewalt oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsst\u00f6rungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks, rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskr\u00e4ften, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), die von EWOLF nicht zu vertreten sind, verhindert wird. Sofern solche Ereignisse EWOLF die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen und die Behinderung nicht nur von vor\u00fcbergehender Dauer ist, ist EWOLF zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vor\u00fcbergehender Dauer verl\u00e4ngern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verz\u00f6gerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverz\u00fcgliche Erkl\u00e4rung in Textform gegen\u00fcber EWOLF vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/li>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist &#8211; au\u00dfer bei berechtigter Abnahmeverweigerung &#8211; der Abnahmetermin ma\u00dfgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<\/li>\n<li>Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so kann EWOLF den daraus entstandenen Schaden einschlie\u00dflich etwaiger Mehraufwendungen verlangen.<\/li>\n<li>Ger\u00e4t EWOLF in Verzug oder wird ihre Leistungspflicht, gleich aus welchem Grunde, unm\u00f6glich, so ist ihre Haftung auf Schadensersatz nach Ma\u00dfgabe der Ziff. VIII beschr\u00e4nkt. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf h\u00f6here Gewalt, auf Arbeitsk\u00e4mpfe oder sonstige Ereignisse, die au\u00dferhalb des Einflussbereiches der EWOLF liegen, zur\u00fcckzuf\u00fchren, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. EWOLF wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst mitteilen.<\/li>\n<li>EWOLF ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller durch die Teillieferung kein erheblicher Mehraufwand entsteht, es sei denn, die EWOLF erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Gefahr\u00fcbergang\n<ol>\n<li>Die Lieferung erfolgt ab Werk. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder EWOLF noch andere Leistungen (z.B. Versandkosten oder Anlieferung) \u00fcbernommen hat. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden \u00fcber. Ma\u00dfgeblicher Zeitpunkt ist der Beginn des Verladevorgangs.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die dem Besteller zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller \u00fcber.<\/li>\n<li>Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen von EWOLF. Die Sendung wird nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten gegen versicherbare Risiken (z. B. Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den) versichert.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Eigentumsvorbehalt\n<ol>\n<li>EWOLF beh\u00e4lt sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c) zur Sicherung aller bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen gegen den Besteller aus den zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehungen vor (einschlie\u00dflich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehungen beschr\u00e4nkten Kontokorrentverh\u00e4ltnis). Die Vorbehaltsware bleibt bis zur Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von EWOLF.<\/li>\n<li>Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Ziff. VI., Abs. (7)) im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern. Verpf\u00e4ndungen und Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig.<\/li>\n<li>Der Kunde hat EWOLF \u00fcber Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verf\u00fcgungen durch dritte Hand unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, EWOLF die im Zusammenhang mit der Verhinderung dieser Zugriffe entstehenden gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierf\u00fcr der Besteller.<\/li>\n<li>Wird die Vorbehaltsware vom Besteller verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und f\u00fcr Rechnung von EWOLF als Hersteller. EWOLF erlangt hierdurch Eigentum an der neu geschaffenen Sache. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei EWOLF eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an EWOLF. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt, EWOLF anteilig das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der einheitlichen Sache im Verh\u00e4ltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.<\/li>\n<li>Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an EWOLF ab. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen (z. B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung). EWOLF erm\u00e4chtigt den Kunden widerruflich, die an EWOLF abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.<\/li>\n<li>EWOLF wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Surrogate insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenst\u00e4nde liegt bei EWOLF.<\/li>\n<li>Tritt EWOLF bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (insb. Zahlungsverzug) vom Vertrag zur\u00fcck (Verwertungsfall), so ist EWOLF berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt EWOLF, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und die sofortige R\u00fcckgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>M\u00e4ngelrechte\n<ol>\n<li>Ist die gelieferte Ware infolge einer vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Ursache mangelhaft oder verst\u00f6\u00dft sie gegen eine Garantiezusage, so hat der Besteller M\u00e4ngelrechte.<\/li>\n<li>Die Ware gilt als vom Besteller genehmigt, wenn EWOLF nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Ablieferung an den Besteller, oder an den von ihm bestimmten Dritten, eine M\u00e4ngelr\u00fcge in Textform zugeht. Dies gilt nur f\u00fcr offensichtliche M\u00e4ngel oder andere M\u00e4ngel, die bei einer unverz\u00fcglichen, sorgf\u00e4ltigen Untersuchung erkennbar gewesen w\u00e4ren. Hinsichtlich anderer M\u00e4ngel gilt die Ware als vom Besteller genehmigt, wenn die M\u00e4ngelr\u00fcge EWOLF nicht binnen zwei Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. Auf Verlangen von EWOLF ist die beanstandete Ware frachtfrei zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fctet EWOLF die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges.<\/li>\n<li>Ersetzte Teile der mangelhaften Ware werden Eigentum von EWOLF.<\/li>\n<li>Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die EWOLF aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen kann, wird EWOLF nach Wahl des Bestellers ihre Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Bestellers geltend machen oder an diese abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen EWOLF bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/li>\n<li>Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Besteller ohne Zustimmung von EWOLF den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die \u00e4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/li>\n<li>F\u00fchrt die Benutzung des Liefergegenstands zur Verletzung gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte, wird \u00a0EWOLF auf ihre Kosten dem Besteller das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in f\u00fcr den Besteller zumutbarer Weise modifizieren, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder Frist nicht m\u00f6glich, ist der Besteller zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch EWOLF ein Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu. Dar\u00fcber hinaus wird der Lieferer den Besteller von unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Anspr\u00fcchen der Schutzrechtsinhaber freistellen. Voraussetzung ist, dass dem Lieferer alle Abwehrma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich au\u00dfergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben.<\/li>\n<li>Die vertragsgem\u00e4\u00dfe Lieferung gebrauchter Gegenst\u00e4nde erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Haftung auf Schadensersatz\n<ol>\n<li>Die Haftung von EWOLF auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unm\u00f6glichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Ma\u00dfgabe dieser Ziff. VIII. eingeschr\u00e4nkt.<\/li>\n<li>EWOLF haftet nicht im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der Ware, deren Freiheit von M\u00e4ngeln, die ihre Funktionsf\u00e4higkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeintr\u00e4chtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Liefergegenstands erm\u00f6glichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Sch\u00e4den bezwecken.<\/li>\n<li>Soweit die EWOLF gem\u00e4\u00df Ziff. VIII Abs. (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Sch\u00e4den begrenzt, die die EWOLF bei Vertragsschluss als m\u00f6gliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die EWOLF bei Anwendung verkehrs\u00fcblicher Sorgfalt h\u00e4tte voraussehen m\u00fcssen. Mittelbare Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den, die Folge von M\u00e4ngeln der Ware sind, sind au\u00dferdem nur ersatzf\u00e4hig, soweit solche Sch\u00e4den bei bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.<\/li>\n<li>Im Falle einer Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Ersatzpflicht von EWOLF f\u00fcr Sachsch\u00e4den und daraus resultierende weitere Verm\u00f6genssch\u00e4den auf einen Betrag von TEUR 100 je Schadensfall beschr\u00e4nkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.<\/li>\n<li>Kommt EWOLF in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er nur berechtigt, eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsm\u00e4\u00dfig genutzt werden kann.<\/li>\n<li>Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erf\u00fcllungsgehilfen der EWOLF.<\/li>\n<li>Die Einschr\u00e4nkungen dieser Ziff. VIII. gelten nicht f\u00fcr die Haftung der EWOLF wegen vors\u00e4tzlichen Verhaltens, f\u00fcr garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Verj\u00e4hrung\n<ol>\n<li>M\u00e4ngelanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit einer Garantiezusage von EWOLF verj\u00e4hren in 12 Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme, hilfsweise mit Meldung der Abnahmebereitschaft. F\u00fcr grob fahrl\u00e4ssiges, vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten, Anspr\u00fcche auf Ersatz eines K\u00f6rper- oder Gesundheitsschadens sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Gerichtsstand und anzuwendendes Recht\n<ol>\n<li>Eventuelle Streitigkeiten werden durch die f\u00fcr den Sitz von EWOLF zust\u00e4ndigen Gerichte entschieden. EWOLF ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts gem\u00e4\u00df \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. Bei Klagen an den f\u00fcr den Sitz des Bestellers zust\u00e4ndigen ausl\u00e4ndischen Gerichten kann der Lieferer auf die Anwendung deutschen Rechts verzichten, wobei die AGB im zul\u00e4ssigen Umfang zur Anwendung gelangen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Salvatorische Klausel\n<ol>\n<li>Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt (\u00a7 306 BGB).<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Stand 10\/2013<\/p>\n<p><i class=\"icon-leaf\"><\/i><a href=\"https:\/\/www.ewolf.de\/wp-content\/uploads\/AGB-eugen-wolf.pdf\" target=\"_blank\"> Download as PDF<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>General terms of sale, delivery and payment of EUGEN WOLF Metallwarenfabrik GmbH &#038; Co. KG (German language only).<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"categories":[1],"tags":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":283,"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56\/revisions\/283"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=56"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.ewolf.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=56"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}